Erfüllen Sie die strengen Anforderungen des europäischen Green Deal? Wir unterstützen Sie professionell bei der Konformitätsprüfung Ihrer Immobilienportfolios nach der EU-Taxonomie. Sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile am Finanzmarkt und weisen Sie die ökologische Nachhaltigkeit Ihrer Investitionen transparent nach.
EU-Taxonomie Verifikation
Mit der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 wurde ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen.
Durch die Bereitstellung eines klar definierten Rahmens zur Identifizierung nachhaltiger Finanzströme wird eine „Blaupause“ für ökologisch nachhaltige Investitionen geschaffen. Die EU-Taxonomie ist ein dynamisches Regelwerk, das regelmäßig überprüft und an wissenschaftliche und technologische Entwicklungen angepasst wird. Ergänzungen und Anpassungen können jederzeit erfolgen, um neue wirtschaftliche Aktivitäten oder Sektoren zu integrieren und/oder bestehende Anforderungen zu verschärfen. Die Verordnung, die unmittelbar gilt, normiert aktuell sechs Umweltziele und vier Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann. Es ist dabei zwischen der „Klimataxonomie-VO“ mit den technischen Bewertungskriterien zu den Umweltzielen 1 (Klimaschutz) und 2 (Klimawandel) und der „Umwelttaxonomie-VO“, mit den technischen Bewertungskriterien zu den Umweltzielen 3 bis 6 (Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung, Biodiversität) zu unterschieden. In beiden Verordnungen wird der Bau- und Immobiliensektor adressiert.
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Der Weg zur EU-Taxonomie Verifikation
Der nachstehend dargestellte Prozess zeigt eine mögliche Taxonomiebegleitung bis zur Einreichung zur Taxonomie-Konformitätsprüfung bei der ÖGNI.
Der Prozess wird in einem Plan-Do-Check-Act-Zyklus (PDCA) dargestellt, der eine strukturierte Herangehensweise zur Sicherstellung der Konformität mit den Anforderungen der EU-Taxonomie und zur Erreichung nachhaltiger Ziele bietet. Der Zyklus beginnt mit der Zieldefinition und Standortwahl, gefolgt von der laufenden Begleitung durch einen EU-Taxonomy Advisor approved by ÖGNI. Im nächsten Schritt werden mögliche Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zustand identifiziert, woraufhin ein Maßnahmenplan entwickelt und umgesetzt wird. Nach der Fertigstellung erfolgt die Einreichung zur Konformitätsprüfung bei der ÖGNI. Wird die EU-Taxonomiekonformität durch die ÖGNI bestätigt, wird die EU-Taxonomie Verifikation ausgestellt und dem Auftraggeber ausgehändigt. Der Prozess ermöglicht eine systematische und nachhaltige Umsetzung von Bauprojekten unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Anforderungen.
Minimum Safeguards
Diese Entscheidung basiert auf der Erkenntnis, dass die Überprüfung der Minimum Safeguards die Unternehmensebene betrifft und nicht die Ebene der einzelnen Wirtschaftstätigkeiten. Eine fundierte Prüfung dieser Anforderungen erfordert tiefgehende Einblicke in Unternehmensführung, -strukturen und -praktiken, die spezifische Fachkenntnisse sowie Zugang zu unternehmensinternen Informationen voraussetzen. Solche Prüfungen werden typischerweise von Berufsgruppen wie Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, oder Rechtsanwälten durchgeführt, da diese über die entsprechende Expertise verfügen.
Teilweise Konformität
Eine Konformität besteht nur bei 100% Erfüllung aller Anforderungen. Was die ÖGNI im Fall einer Verifikation bei teilweiser Konformität leistet, ist keine Konformitätsbescheinigung, sondern eine transparente Darstellung des Erfüllungsgrads: Es wird aufgezeigt, welche Kriterien eines Projekts bereits erfüllt sind – und welche nicht. Diese Offenlegung ist entscheidend für Banken und Investoren, die auf dieser Basis ihre Bewertungen und Risikoanalysen treffen. Jedes geprüfte Projekt erhält eine Verifikation – mit einem konkreten Ergebnis. Damit fördern wir Transparenz im Markt und unterstützen insbesondere kleinere Akteure bei der Einbindung von Taxonomie-Aspekten in Finanzierungsprozessen.

Vorteile einer EU-Taxonomie Verifikation durch die ÖGNI
Eine EU-Taxonomie Verifikation durch die ÖGNI bietet Projektentwicklern, Investoren und Eigentümern ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz im Umgang mit den wachsenden regulatorischen Anforderungen.
Unsere unabhängigen Experten prüfen Neubauten, Renovierungen und Bestandsgebäude systematisch auf die Erfüllung der Taxonomie-Kriterien und stellen damit sicher, dass Ihre Immobilie den aktuellen europäischen Standards entspricht. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern wirkt sich direkt auf die Finanzierungs- und Investitionsfähigkeit Ihrer Projekte aus, da konforme Gebäude zunehmend Voraussetzung für nachhaltige Investments und Förderungen sind. Gleichzeitig lassen sich Risiken bei der Bewertung von Projekten deutlich reduzieren, Leerstandsrisiken minimieren und Marktchancen erhöhen, da eine geprüfte Taxonomie-Konformität ein starkes Signal an Banken, Investoren und Nutzer sendet. In Kombination mit der DGNB Zertifizierung der ÖGNI profitieren Sie zudem von einem One-Stop-Shopping-Ansatz, bei dem Nachhaltigkeit, Qualität und regulatorische Vorgaben nahtlos miteinander verknüpft werden – ein klarer Wettbewerbsvorteil für Ihre Immobilie und ein Beitrag zur nachhaltigen Transformation der Branche.
Relevante Unterlagen zum Download
Alle Vorteile finden Sie hier.
Die ÖGNI bietet neben der Gebäudezertifizierung nach dem DGNB-System seit 2022 auch die Möglichkeit an, Neubau-, Renovierungs- sowie Bestandsprojekte (Erwerb & Eigentum) auf die Einhaltung der EU-Taxonomie-Kriterien überprüfen zu lassen. Die Prüfung der Einhaltung der Minimum Safeguards („Sozialer Mindestschutz") gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie Verordnung – (EU) 852/2020 vom 18. Juni 2020 – erfolgt nicht durch die ÖGNI. Zum Praxisleitfaden zur EU-Taxonomie Verordnung mit unserem Kooperationspartner ATP sustain.
Alle Kosten finden Sie in der Gebührenordnung.
Ausschließlich von der ÖGNI ausgebildete EU-Taxonomy Advisors, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben und über eine gültige Lizenz verfügen, sind berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die Projekteinreichung zur Konformitätsprüfung bei der ÖGNI vorzunehmen. Für eine Lizenzverlängerung ist die einmal jährliche durch die ÖGNI veranstaltete ÖGNI Convention zu besuchen.
Die ÖGNI bietet hierzu eine fundierte Ausbildung an. Ein ÖGNI Consultant Status wird für die Ausbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele in der EU-Taxonomie geforderten Aspekte bereits Teil der DGNB Zertifizierung der ÖGNI sind, wodurch bei der EU-Taxonomie Verifikation Synergieeffekte erzielt werden. Es hat sich zudem gezeigt, dass DGNB-zertifizierte Projekte deutlich besser abschneiden als andere. Aufgrund der Verfügbarkeit von belastbaren Daten ergab sich ein geringerer Aufwand bei der Bearbeitung der Nachweisführung der Taxonomie-Kriterien. Andersherum haben Projekte, die die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen, eine sehr gute Grundlage für eine erfolgreiche DGNB Zertifizierung. Die DGNB nimmt jeweils die aktuellste Version der EU-Kriterien in sämtliche Neu- und Weiterentwicklungen des DGNB Systems mit auf, um die EU-Taxonomie Verifikation standardmäßig als Teil der Zertifizierung zu integrieren.
Die ÖGNI stellt eine EU-Taxonomie Verifikationen auch bei teilweiser Konformität aus. Dabei handelt es sich um keine Bestätigung der vollständigen EU-Taxonomie Konformität. Denn zu betonen ist, dass die EU-Taxonomie ein binäres System ist – Konformität besteht ausschließlich bei 100 % Erfüllung aller technischen Bewertungskriterien für alle relevanten Umweltziele.
Jedes geprüfte Projekt erhält somit eine Verifikation mit konkretem Ergebnis. Es wird transparent dargestellt, welche Anforderungen bereits erfüllt wurden – und welche nicht. Damit fördern wir Transparenz im Markt und unterstützen insbesondere kleinere Akteure bei der Einbindung von Taxonomie-Aspekten in Finanzierungsprozessen. Ziel ist es, den Umsetzungsgrad sichtbar zu machen und insbesondere Banken und Investoren eine fundierte Grundlage zu bieten.
Die Prüfung der Einhaltung der Minimum Safeguards („Sozialer Mindestschutz“) gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung – (EU) 852/2020 vom 18.06.2020 – erfolgt seit Juli 2024 nicht mehr durch die ÖGNI. Diese Entscheidung basiert auf der Erkenntnis, dass die Überprüfung der Minimum Safeguards die Unternehmensebene betrifft und nicht die Ebene der einzelnen Wirtschaftstätigkeiten. Eine fundierte Prüfung dieser Anforderungen erfordert tiefgehende Einblicke in Unternehmensführung, -strukturen und -praktiken, die spezifische Fachkenntnisse sowie Zugang zu unternehmensinternen Informationen voraussetzen. Solche Prüfungen werden typischerweise von Berufsgruppen wie Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten durchgeführt, da diese über die entsprechende Expertise verfügen.
Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass die vollständige Nachweisführung der Taxonomiekonformität einer Wirtschaftstätigkeit zusätzlich zur vorliegenden Taxonomie-Verifikation auch eine gesonderte Prüfung der Minimum Safeguards auf Unternehmensebene erfordert. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Prüfung bei hierfür qualifizierten Berufsgruppen (z. B. Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern oder Rechtsanwälten) gesondert zu beauftragen. Zum Leitfaden "Minimum Safeguards" mit unserem Kooperationspartner PwC.
Petra Kühnel































